Die Kantonale Waldverordnung regelt den Waldentwicklungsplan und die Ausführungsplanung. Ab 50 ha Waldeigentum wird ein Betriebsplan ausgearbeitet. Der Waldentwicklungsplan erfasst und gewichtet die an den Wald gestellten Ansprüche und setzt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest.
Er bezeichnet die Flächen, für welche besondere Ziele festgesetzt werden und wo Interessenkonflikte bestehen, setzt Prioritäten für den Vollzug und macht Aussagen über das weitere Vorgehen. Die Waldentwicklungspläne werden in der Regel alle 10 Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst. Der Betriebsplan 2023/24 - 2032/33 definiert die Ziele, die erforderlichen Massnahmen, um die Ziele zu erreichen sowie die Organisation und Finanzierung des Vollzugs. Ausserdem beschreibt der Betriebsplan die Bewirtschaftungsabsichten, nennt die waldbaulichen Massnahmen und die voraussichtlichen Nutzungsmengen. Der aktuelle Betriebsplan wurde von Livio Sorenti, Kreisforstmeister Res Guggisberg und Revierförster Niels Schönenberg gemeinsam erarbeitet. Die Verifizierung der Bestandeskarte wurde im Sommer 2013 vorgenommen. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald stellte die Grundlagen Bestandeskarte, Vorratsinventur, Ergebnisse der Forsteinrichtung, Nutzungszahlen und diverse Auswertungen in Form von Tabellen und Diagrammen zur Verfügung. Der Betriebsplan für den Wald der Holzkorporation Altstetten für die Jahre 2023/24 bis 2032/33 wird durch die Abteilung Wald genehmigt. Er wird im Jahre 2033 überprüft und entsprechend den dann geltenden Bestimmungen revidiert. |
Waldwirtschaftliche Grundsätze:
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Massnahmenkatalog zur Waldbehandlung:
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Der grösste Teil des Waldrandes ist nordexponiert und wird von einem asphaltierten Gehweg gesäumt. Dies schränkt den oekologische Wert als Uebergangszone stark ein.